Zimmerstutzen

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Der Zimmerstutzen ist eine traditionelle Sportwaffe,  Kaliber maximal 4,65 mm, die maßgeblich zum Aufschwung des Sportschießens ab ca. dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts beigetragen hat. Es kann mit Recht behauptet werden, dass der Zimmerstutzen als das erste, rein für den Schießsport konzipierte und für beinahe alle Gesellschaftschichten erschwingliche Sportgerät, der Urvater des heutigen Schießsports ist.

Ermöglicht wurde der Bau von Gewehren mit so kleinen Kalibern in den Anfängen des Zimmerstutzenschießens durch den Einsatz von sog. Piston-Zündhütchen, die bereits Im Jahr 1814 vom Londoner Büchsenmacher J. Shaw erfunden worden waren. Diese Zündhütchen nutzte der Münchner Büchsenmacher Horrmann zum Bau seiner ersten Stutzen um 1840.

Im Jahr 1846 ließ sich der Pariser Büchsenmacher Louis Flobert die die von ihm erfundene Randzünderpatrone patentieren; Das Prinzip der Randzündung setzte sich in der Folgezeit auch bei den Zündhütchen für die Zimmerstutzen durch.

Vom Prinzip her hat sich seitdem kaum etwas geändert. Das Zündhütchen und die Rundkugel werden wie damals getrennt geladen.

Während das Schießen mit dem Feuerstutzen aus Kostengründen und wegen der strengen Aufnahmeregelungen der Schützengesellschaften zumindest in Bayern ausschließlich Begüterten oder Adeligen vorbehalten blieb, war ein Zimmerstutzen für einen Verein erschwinglich und der Schießstand in einer Gastwirtschaft schnell eingerichtet. Die ersten Zimmerstutzengesellschaften wurden bereits um 1850 herum gegründet und viele weitere folgten. Der Schießsport war auf dem Weg zum Breitensport.

Heutzutage werden mit dem Zimmerstutzen zum einen sportliche Wettkämpfe bis hinauf zur Deutschen Meisterschaft ausgetragen und zum anderen das traditionelle Schießen gepflegt.

Beim sportlichen Schießen werden 30 Schuss auf die Entfernung von 15 Meter stehend freihändig abgegeben. In der Regel werden Matchzimmerstutzen, Gewicht höchstens 7,5 kg,  mit Lochschaft und Hakenkappe verwendet. Die Schützen tragen die übliche moderne Schießbekleidung wie etwa auch beim Luftgewehrschießen.

Beim traditionellen Schießen dürfen nur Zimmerstutzen verwendet werden, die von der Bauart her bestimmte Kriterien erfüllen. Grob gesagt müssen sie vor dem Jahr 1945 hergestellt oder originalgetreue Nachbauten sein und dürfen keinen Zylinderverschluss besitzen. Geschossen werden darf nur in (bayerischer) Tracht oder Schützenanzug. Das Tragen eines Hutes ist obligatorisch.

 

Wir schießen beide Varianten mit viel Spaß an der Freude!

 

Weitere Informationen:

Moderne Zimmerstutzen siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerstutzen

Traditionelle Zimmerstutzen siehe:

http://www.feuerbixler.de/  > Zimmerstutzen > Besondere Stücke